Kostenübernahme Ihrer
Rezepte gegen Zuzahlungen (Privatrezepte)

 

Die richtige Behandlung im Krankheitsfall ist für die Dauer eines Genesungsprozesses stets von Bedeutung, vor allem wenn es um die Frage geht, ob ein Mensch überhaupt je wieder richtig gesund wird.

Immer mehr. Immer öfter. Immer zuzahlen?

Leider deckt die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten ab. In viel mehr Fällen, als Sie vielleicht erwarten, müssen Sie ihren finanziellen Beitrag leisten. Auch vor Arznei- und Verbandmitteln macht die Kostenlawine nicht halt. Schon bei einer leichten Erkrankung kommen sehr schnell hohe Ausgaben auf Sie zu.

Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung am Beispiel Arzneimittel:

  • Sie müssen (mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro) aus eigener Tasche zahlen.

  • Gibt es für ein Arzneimittel einen Festbetrag –
    dies ist in der Regel der Fall, wenn es außer dem Originalpräparat Nachahmerprodukte (sog. Generika) gibt, trägt die Krankenkasse nicht mehr als diesen Festbetrag.

  • Nicht mehr verschreibungspflichtige Arzneimittel, wie z.B. Hustenlöser und Nasenspray, werden gar nicht übernommen.

Nach Vertragsabschluss besteht in der Regel eine dreimonatige Wartefrist.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Die Erstattung von 80% gilt für:

  • Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel,

  • Einschließlich der vom Arzt verschriebenen Medikamente auf Privatrezepte und Zuzahlungen,

  • Bis 1.000 Euro je Kalenderjahr.

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